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Werbung für Trip-Drink wegen Beruhigungsversprechen verboten
In einer aktuellen Entscheidung hat die Werbeaufsichtsbehörde festgestellt, dass eine Werbung für ein Getränk aus Gurke und Minze unzulässige Gesundheitsversprechen enthielt. Diese Erkenntnis wirft wichtige Fragen zur Verantwortung von Unternehmen auf, wenn es um die Vermarktung von Lebensmitteln und Getränken geht, insbesondere wenn es um die Gesundheit der Verbraucher geht. Die betreffende Werbung lobte das Getränk mit Aussagen, die suggerierten, dass es positive Auswirkungen auf die Gesundheit der Konsumenten hätte. Solche Behauptungen sind jedoch nur zulässig, wenn sie durch wissenschaftliche Beweise gestützt werden. In diesem Fall konnte das Unternehmen, das das Getränk bewirbt, keine ausreichenden Nachweise erbringen, um die gemachten Aussagen zu untermauern. Die Werbeaufsichtsbehörde hat daher entschieden, dass die…